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Wichtige Hinweise für Mobiltelefonbesitzer:
Es gilt bundesweit in allen digitalen Netzen generell die Notrufnummer 112. Sie werden dann automatisch und kostenlos mit der nächstgelegenen Notrufzentrale der Feuerwehr verbunden. Aber hier auf dem Gelände des Klinikums führt dies zu einer Verzögerung der Ausrückezeit. Der Grund liegt darin, dass, wenn Sie die 112 wählen zu der Berufsfeuerwehr Köln gelangen und diese wiederum erst uns alarmieren muss. Bitte benutzen Sie das Festnetz in ihrem Gebäude, damit gelangen Sie mit der Notfrufnummer 112 direkt in die Einsatzzentrale.der Feuerwehr des Klinikums.

Bevor Sie selbst zu löschen versuchen, bitte zuerst immer die Feuerwehr über den Notruf 112 oder über den nächsten Handfeuermelder alarmieren!

  • Machen Sie klare Angaben über das Gebäude, und über die Etage des Brandorts, sagen Sie, was in welchem Umfang brennt (wenn Sie das wissen) und nennen Sie Ihren Namen.
    Und vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer zu nennen!
     
  • Bekämpfen Sie den Brand, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr!
  • Bringen Sie sich in Sicherheit und warnen Sie Ihre Patienten, Besucher und Kollegen!
     
  • Benutzen Sie keine Aufzüge, da die Gefahr des Erstickens durch Rauch besteht! Schließen Sie die Türen, damit sich Rauch und Feuer nicht ausbreiten können! Sie grenzen den Brand dadurch ein und sichern sich und anderen den Fluchtweg! Erwarten Sie die Feuerwehr und weisen Sie sie ein!
    Machen Sie sich bemerkbar, wenn der Fluchtweg nicht mehr passierbar ist. Bleiben Sie in dem Raum, in dem es nicht brennt. Schließen Sie die Tür, gehen Sie ans Fenster und machen auf sich aufmerksam wie zum Beispiel durch winken oder rufen Sie.
     
  • Die Feuerwehr hilft Ihnen und rettet Sie!
     
  • Springen Sie niemals blindlings aus dem Fenster!

Gleichzeitig möchten wir an die Brandschutzordnung Teil “A” und Teil “B” erinnern. Sie ist Bestandteil eines Dienstverhältnisses am
Klinikum der Universität zu Köln.

Brandschutzordnung Teil “A”

BRANDSCHUTZORDNUNG "Teil B"

1. Allgemeines

Die Brandschutzordnung gibt Verhaltensregeln für den
- vorbeugenden Brandschutz und für den
- Brandfall.

Alle Beschäftigte des Klinikums der Universität zu Köln sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen.

Darüber hinaus haben Träger bestimmter Funktionen nach Ausbruch eines Brandes und bei anderen Gefahrenlagen besondere Aufgaben.

Hierzu gehören insbesondere:
- die Klinikleitung
- Klinische Institutsdirektoren
- Feuerwehr
- Pflegedirektorin
- Ing. v. Dienst

Ungeachtet dessen gilt auch im Klinikum der Universität zu Köln der Grundsatz, daß in Notfällen jedermann zur Hilfeleistung herangezogen werden kann.


2. Vorbeugende Maßnahmen zur Brandverhütung

2.1 Alle Mitarbeiter des Klinikums sind verpflichtet, sich so zu verhalten, daß die Entstehung von Bränden verhindert wird.

2.2 Jeder muß sich über die für seinen Arbeitsplatz- bzw. Bereich in Frage kommenden Fluchtwege, Brandmeldeeinrichtungen, Löschdecken, Löscheinrichtungen und Handfeuerlöscher informieren. Jeder muß sich fernerhin mit der Handhabung der Handfeuerlöscher vertraut machen und an den entsprechenden Unterweisungen teilnehmen.

2.3 Fluchtwege, dazu gehören Flure, Treppenräume, Ausgänge und Notausgänge bzw. deren Stauräume müssen ständig und in vollem Querschnitt freigehalten werden. Sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. brennbaren Materialien benutzt werden > §§ 10(7), 17, 19 ArbStättV

2.4 Brandschutztüren sind ständig geschlossen zu halten und dürfen nicht verkeilt oder festgemacht werden. Rauchmelder gesteuerte Brandschutztüren (z.B. Bettenhaus), die im Betriebszustand offen sind, dürfen, auch kurzfristig, nicht verstellt werden.

2.5 Alle Räume, in denen feuergefährliche Materialien oder brennbare Flüssigkeiten aufbewahrt werden, dürfen nicht mit offenem Feuer oder Licht betreten werden. Bestehende Rauchverbote sind zu beachten.

2.6 Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe dürfen, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften, nur in den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Mengen bereitgehalten werden.
Sie müssen in geeigneten Gefäßen aufbewahrt werden und bei Verwendung sind die mit ihrem Gebrauch verbunden Gefahren hingewiesen.

2.7 Kühlschränke dürfen nur dann für die Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen verwendet werden, wenn sie nicht mit innenliegenden Schaltern und Thermostaten ausgestattet sind.

2.8 Es sind nur dienstlich zugelassene Koch- und Heizgeräte auf einer nicht brennbaren Unterlage zu verwenden und so aufzustellen, daß kein Brand entstehen kann. Der Gebrauch von Tauchsiedern und Heizlüftern ist nicht gestattet. Wärmequellen sind grundsätzlich von Gardinen, Dekorationen und sonstigen leicht entflammbaren Stoffen fernzuhalten. Streichhölzer, Zigaretten- und Tabakreste dürfen nur in nicht brennbare Behälter abgelegt werden.

2.9 Soweit prüfpflichtige Geräte betrieben werden, ist vom Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß alle notwendigen Abnahmen, auch in Hinblick auf wiederkehrende Prüfungen, durchgeführt werden.

2.10 Schweiß-, Löt-, Auftau- und Feuerarbeiten dürfen nur mit Erlaubnis der Feuerwehr des Klinikums der Universität zu Köln durchgeführt werden. Diese legt die Sicherheitsvorkehrungen fest. Hierzu gehört auch insbesondere, ob eine Brandwache, eine regelmäßige Ortskontrolle nach Beendigung der Arbeiten oder eine gleichwertige Maßnahme durchgeführt werden muß.


3. Alarmierung und Brandmeldung

3.1 Wer einen Brand bemerkt, muß entweder
- den nächsten Handfeuerlöscher betätigen
- oder sofern ein amtsberechtigter Fernsprechanschluß zugänglich ist über die Notrufnummer 01 / 112  die Feuerwehr benachrichtigen
- oder die interne Notrufnummer 112 der Feuerwehr des Klinikums wählen.

Nennen Sie bei telefonischer Durchsage des Notrufes
- Ihren Namen und teilen Sie mit,
- wo es brennt,
- was brennt und ob Personen verletzt oder eingeschlossen sind.

3.2 Wurde ein Entstehungsbrand gelöscht, ohne Feueralarm auszulösen, muß anschließend die Feuerwehr des Klinikums benachrichtigt werden. Desgleichen müssen benutzte Feuerlöscher oder Löscheinrichtungen unter Angabe des Standortes der Feuerwehr gemeldet werden.


4. Verhalten nach Ausbruch eines Brandes

4.1 Grundsatz: Menschen sind stets vor Sachgütern zu retten !

4.2 Maßnahmen:
- Feueralarm auslösen (siehe Ziffer 3.1)
- Personen in der näheren Umgebung der Brandstelle warnen und / oder wenn möglich, in einen      zunächst sicher erscheinenden Bereich evakuieren.
- Türen (Zimmertüren, Brandschutztüren, Rauchdichttüren) schließen
- falls ohne eigene Gefährdung möglich, versuchen, den Entstehungsbrand mit Handfeuerlöscher, Löschdecke oder andere Löscheinrichtung zu löschen.

In Laboratorien und elektrischen Anlagen dürfen jedoch nur die dafür zugelassenen Löschmittel benutzt werden.
- einen Ort, der nicht gefährdet erscheint, aufsuchen
- keine Aufzüge benutzen
- den Anweisungen der Feuerwehr unbedingt Folge leisten.