Qualitätsberichte und Jahresabschlüsse
Strukturierte Qualitätsberichte
Die Strukturierten Qualitätsberichte stellen die Struktur und die medizinischen Leistungen der einzelnen Kliniken mit ihren unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkten dar. In umfangreichen Tabellen sind Angaben zur Anzahl von Diagnosen und Therapien nach der international statistischen Klassifizierung der Krankheiten sowie verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) und dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) angegeben. Weitere ergänzende Angaben zu ambulanten und nicht-medizinischen Angeboten vervollständigen den Überblick.
Die Berichte hier in der PDF-Fassung sind analog zu den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch V erstellt. Zur besseren Lesbarkeit wurden aber die Listen zu ICD- und OPS-Codes auf die Top-30 nach Anzahl in drei- bzw. vierstelliger Systematik aggregiert. Zum Teil wurden zusätzliche Texte und Bilder über den gesetzlichen Berichtsumfang hinaus aufgenommen.
Referenzberichte in der Datenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Referenzberichte im PDF-Format werden automatisiert vom Gemeinsamen Bundesausschuss aus den maschinenlesbaren Datenlieferungen der Krankenhäuser erstellt. Sie enthalten also genau die gleichen Informationen wie die XML-Dateien. So sind z.B. alle Listen mit ICD- und OPS-Codes endständig differenziert und vollständig gelistet. Zusätzliche Texte und Bilder sind nicht enthalten.
Kontakt
Dr. Martin Klein
Telefon +49 221 478-86850
E-Mail martin.klein@uk-koeln.de
Uniklinik Köln
Zentralbereich Medizinische Synergien
50924 Köln
Auswertung über die Daten zur Qualitätssicherung Neonatologie NRW
Die gesetzlich verpflichtend zu veröffentlichende Auswertung zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen finden Sie auf den Seiten der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung zur „Achtung der Menschenrechte und umweltbezogener Schutzpflichten des Universitätsklinikums Köln und seiner Tochtergesellschaften“, die im Rahmen der Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach § 6 Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstellt wurde.