Das Training in Fitnessstudios ist laut Coronaschutzverordnung NRW weiterhin möglich. Durch die campusweit gültige Maskenpflicht muss dabei während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der UniReha jedoch weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen werden. Außerdem ist zur Begrenzung der gleichzeitig auf der Trainingsfläche anwesenden Personen eine vorherige Anmeldung erforderlich. Details hierzu hat jedes Trainingsmitglied in einem separaten Anschreiben erhalten.
Seit dem 24. November 2021 gilt für das Land Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich die 2G-Regel. Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort einen der folgenden Nachweise von Ihnen benötigen:
- den Nachweis einer vollständigen Immunisierung gegen das Corona-Virus (Impfung)
- einen Nachweis über die Genesung einer Corona-Erkrankung
Beide Nachweise sind nur einmalig erforderlich.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Anmeldung unseres Praxiszentrums wenden:
E-Mail praxiszentrum@unireha-koeln.de
Telefon +49 221 478-87582