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10.10.2011

Rechtssicherheit beim Umgang mit dem Tod

Medizinrechtlicher Workshop an der Uniklinik Köln

Die heutige Gesetzeslage bietet keine eindeutige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Umgang mit einem toten menschlichen Körper und seinen Organen, Geweben oder Zellen. Der Gesetzgeber tut sich schwer, eine klare Regelung zu finden, da mit der Freiheit der Forschung auf der einen und der Wahrung der Totenruhe auf der anderen Seite zwei grundsätzlich verschiedene Leitgedanken berücksichtigt werden müssen. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) veranstaltet vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln einen Workshop. Dort sollen die bis heute ungeklärten Rechtsfragen der Autopsie und der postmortalen Gewebespende aufgegriffen werden.

Workshop „Rechtsfragen der Obduktion und postmortalen Gewebespende“
Termin: Freitag, 14. Oktober 2011, 19.00 Uhr bis Sonntag, 16. Oktober, 12.00 Uhr
Ort: Institut für Rechtsmedizin Uniklinik Köln

Namhafte Referenten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit den Körpern Verstorbener zu Forschungs- und Lehrzwecken aufzeigen. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird zudem das Thema „Postmortale Gewebespende“ sein, das aufgrund der wiederkehrenden Debatte um Organspenden und Spenderausweise hochaktuell ist.

Für Rückfragen:
Professor Dr. Markus Rothschild
Institut für Rechtsmedizin
Uniklinik Köln
Telefon: 0221 478-88333
E-Mail: markus.rothschild@uk-koeln.de

Dr. jur. Albrecht Wienke
Präsident der DGMR
Kanzlei Wienke & Becker
Telefon: 0221 37 65 30
E-Mail: awienke@kanzlei-wbk.de

Anja Schattschneider
Stabsabteilung Unternehmenskommunikation
Uniklinik Köln
Telefon: 0221 478-5548
E-Mail: pressestelle@uk-koeln.de