Informationen & Aufnahmekriterien

Sie möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Dann muss mindestens eine erziehungsberechtigte Person an der Uniklinik Köln beschäftigt sein. Weitere Kriterien sind soziale Bedingungen sowie Alter und Geschlecht.

Wessen Kinder können aufgenommen werden?
  • Grundsätzlich werden nur Kinder von Beschäftigten der Uniklinik Köln (AÖR) und der Universität zu Köln, welche am Universitätsklinikum Köln tätig sind, aufgenommen.

Nicht aufgenommen werden können:

  • Kinder von Eltern, deren Beschäftigungsverhältnis ruht (Ausnahme hiervon: Mutterschutz und Elternzeit)
  • Kinder von Beschäftigten der Tochtergesellschaften der Uniklinik Köln (ausgenommen sind beigestellte Mitarbeiter)
Wie und wann kann ich mein Kind anmelden?
  • Sie können Ihr Kind jederzeit und ganzjährig anmelden, sobald Ihr Kind geboren ist.
  • Sie müssen jedoch den jeweiligen Annahmeschluss beachten. 

Im Einzelnen sind das:

  • 31.01. Anmeldeschluss für die Aufnahme zum 01.08. des jeweiligen Jahres (für Kinder über 1 Jahr)
  • 30.04. Anmeldeschluss für die Aufnahme zum 01.08. des jeweiligen Jahres (für Kinder unter 1 Jahr)
  • 31.08. Anmeldeschluss für die Aufnahme zum 01.12. des jeweiligen Jahres (für Kinder unter 1 Jahr – in der Regel werden nur 2 Plätze vergeben).

Das Vergabeverfahren startet nach dem jeweiligen Anmeldeschluss. Alle Anmeldungen von Kindern im geforderten Alter (s.o.) werden berücksichtigt.

Welche Kriterien gibt es und wie werden diese gewichtet?

Um die Aufnahme von Kindern in der Betriebskindertagesstäte transparent und gerecht zu gestalten, erfolgt die Vergabe der Plätze nach einem Punktesystem. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

1.Alleinerziehende *)3 Punkte
2.Geschwisterkinder (die bereits in unserer Kita betreut werden)2 Punkte
3.Zwillinge1 Punkt
4.Beide Eltern an der Uniklinik Köln beschäftigt1 Punkt
5.Mangelberuf **)1 Punkt
6.Weibliche Führungskraft (inkl. Stellv. Teamleitung in der Pflege) ***)1 Punkt
7.Auszubildende der Uniklinik Köln1 Punkt

Wenn Sie mehrere Kriterien erfüllen, werden die Punkte addiert. Es kann eine Maximalpunktzahl von 8 erreicht werden.

 *) Die Steuerklasse 2 muss nachgewiesen werden. Sollten hierzu Falschangaben gemacht werden, kann dies zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen.

 **) Hier handelt es sich um Berufe, die von den Gremien als Mangelberufe ausgewiesen wurden.

 ***) Hier erfolgt eine Prüfung durch die Personalabteilung.

Wie sehen meine Chancen auf einen Betreuungsplatz aus?

Wir weisen Sie darauf hin, dass stets nur sehr wenige Plätze einer großen Anzahl von Anmeldungen gegenüber stehen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind parallel zur Anmeldung in unserem Hause auch an einer oder mehreren anderen Kindertagesstätten, Elterninitiativen oder Tagesmüttern anzumelden.

Zum neuen Kindergartenjahr (01.08. des jeweiligen Jahres) variiert die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Das hat unter anderem mit den Schulabgängen zu tun, welche in jedem Jahr unterschiedlich sind.

Es kann leider nicht garantiert werden, dass Sie einen der zur Verfügung stehenden Plätze erhalten!

Was passiert, wenn mein Kind keinen Betreuungsplatz erhält?

Ist ein Anmeldeverfahren abgeschlossen, werden alle Anmeldungen, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben, in einen Anmeldepool gesammelt.

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Absage per Post. Sie werden gebeten, ihr weiteres Interesse an einem Betreuungsplatz aktiv per Mail zu bestätigen. Wenn dies nicht innerhalb von 2 Wochen erfolgt, wird die Anmeldung vernichtet und dem Pool nicht hinzugefügt. Hierzu gibt es einen Hinweis im Anschreiben.

Der Anmeldepool ist nicht als Warteliste zu sehen. Das bedeutet, es gibt keine Rangliste bezogen auf den Eingang der Anmeldung.

Was passiert, wenn ich nach dem Annahmeschluss anmelde?

Anmeldungen, die nach dem Annahmeschluss eingehen, werden automatisch dem Pool hinzugefügt.
Die Erziehungsberechtigten bekommen zeitnah eine Anmeldebestätigung und werden über das Poolverfahren in Kenntnis gesetzt. Die Anmeldung wird beim nächsten Vergabeverfahren berücksichtigt.