Hornhauttransplantation
Die normalerweise transparente Hornhaut ist die optisch wichtige „Windschutzscheibe“ des Auges. Alles was wir sehen, muss durch die Hornhaut hindurch und durch sie fokussiert werden. Eintrübungen oder Verkrümmungen der Hornhaut führen daher zur Sehschärfenminderung bis hin zur Erblindung. Oft ist die Transplantation der Hornhaut (Keratoplastik) die einzige Möglichkeit wieder gutes Sehen zu ermöglichen.
Eine Hornhauttransplantation wird notwendig, wenn die Hornhaut durch
- angeborene oder erworbene Veränderungen (Hornhautdystrophien oder - degenerationen)
- Narbenbildung
- infolge schwerer Infektionen
- Verletzungen
ihre Transparenz und ihre brechenden Eigenschaften verliert.
Die Transplantation der Hornhaut wird seit über 100 Jahren durchgeführt. In den letzten Jahren hat es einen rasanten Wandel weg von der sogenannten perforierenden Transplantation, bei der die ganze Hornhaut ausgetauscht wird, hin zu minimalinvasiven lamellären (schichtweisen) und nahtfreien Techniken gegeben. Die minimalinvasiven Transplantationsverfahren haben mehrere Vorteile gegenüber den etablierten Techniken:
- das Risiko einer immunologischen Abwehrreaktion ist deutlich geringer,
- die Heilungsphase ist deutlich kürzer (Tage/Wochen statt Monate/Jahre) und
- die Sehschärfe ist deutlich besser als nach der perforierenden Transplantation.
Das Zentrum für Augenheilkunde der Uniklinik Köln ist ein europäisches Zentrum für Hornhauttransplantationen mit langjähriger Erfahrung und sehr erfahrenen Operateuren. Prof. Dr. Claus Cursiefen, Hornhautspezialist und Direktor der Klinik, und Prof. Dr. Björn Bachmann, Schwerpunktleiter Hornhaut und Professor für Hornhauterkrankungen, haben zusammen mehr als 5000 lamelläre minimalinvasive DMEK-Operationen durchgeführt. Mehr Informationen zu den Hornhautspezialisten und Operateuren der Augenklinik, Priv.-Doz. Dr. Sigrid Roters, Prof. Björn Bachmann und Prof. Claus Cursiefen.
Die Augenklinik der Uniklinik Köln besitzt eine eigene Hornhautbank, in der das gespendete Gewebe untersucht, aufbewahrt und für die Transplantation vorbereitet wird. Es werden mit über 800 Transplantationen im Jahr etwa 10% aller Hornhauttransplantationen in Deutschland am Zentrum für Augenheilkunde durchgeführt.
Jeder Mensch kann schon zu Lebzeiten seine Entscheidung zur Spende treffen und Hornhautspender werden. Die Hornhautspende nimmt als Gewebespende eine Sonderstellung im Gegensatz zur Organspende ein, denn die Hornhaut kann noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod entnommen werden. Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Spende ausschließen - z.B. Infektionserkrankungen wie HIV, Hepatitis oder Tumorleiden, die das Blut, die Lymphdrüsen oder das Knochenmark betreffen.
Es ist sinnvoll, die Einwilligung zur Hornhautspende zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten oder einen Organspendeausweis auszufüllen und mit Angehörigen über das Thema zu sprechen. In Deutschland gilt die „Zustimmungsregelung“ bei Organ- und Gewebespende. Dies bedeutet, dass nach dem Versterben eines möglichen Spenders immer die nächsten Angehörigen kontaktiert werden und deren Zustimmung zur Spende erforderlich ist. Leider ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen oft auch den nächsten Angehörigen unbekannt, sodass sie sich im Zweifelsfall gegen eine Spende entscheiden. Der Bedarf an Hornhauttransplantaten steigt weltweit stetig an. Aktuell warten die Patienten ca. ein Jahr auf eine Spenderhornhaut.
Bei einer Hornhautspende wird das Gewebe von einem geeigneten Spender nach dem Tod von einem ausgebildeten Augenarzt entnommen. Eine Hornhautspende ist immer freiwillig, anonym und unentgeltlich. Nach der Entnahme werden die Augenlider des Verstorbenen geschlossen und das entnommene Gewebe durch eine Kontaktlinse oder eine Augenprothese ersetzt. Es ist also von außen nicht zu erkennen, dass eine Hornhautspende erfolgt ist. Selbstverständlich ist ein Abschiednehmen im Anschluss noch möglich.
Das entnommene Spendergewebe wird anschließend in einer Hornhautbank kultiviert und für eine Transplantation bereitgestellt. Durch strenge Qualitätskontrollen des Gewebes sowie durch eine Blutuntersuchung des Verstorbenen wird sichergestellt, dass die Hornhaut funktionstüchtig ist und keine ansteckenden Krankheiten durch die Transplantation auf den Empfänger übertragen werden können.