Organspende

Organspende als wesentliche Grundlage für die moderne Transplantationsmedizin

Bei der Behandlung von akutem sowie chronischem Organversagen ist die Organtransplantation häufig die einzige Chance auf eine langfristige Verbesserung von Lebensqualität und Lebenserwartung. Auch wenn die Lebendspende von Nieren oder Teilen der Leber eine immer größer werdende Bedeutung bekommt, so sind doch die meisten Menschen, die auf einer Transplantations-Warteliste stehen, von der Organspende eines Verstorbenen abhängig. Leider gibt es deutlich mehr Menschen, die dringend auf ein Organ warten, als Organspender.
Im Jahr 2022 warteten weit über 8.000 Menschen auf ein rettendes Organ. Dem gegenüber standen 869 Organspenderinnen und -spender von denen 2.662 Organe transplantiert werden konnten. Dieses Missverhältnis liegt nicht an einer negativen Grundhaltung der Menschen in Deutschland zur Organspende. Immerhin bekannten sich einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zufolge über 80 Prozent der Befragten grundsätzlich zur Organspende. Davon gaben jedoch nur rund 40 Prozent an, einen Organspendeausweis oder ein vergleichbares Dokument mit einer schriftlichen Einverständniserklärung zu haben. In der Praxis liegt leider nur in einem Bruchteil der Fälle tatsächlich ein entsprechend verfasster Wille vor. Um aber allen Menschen mit transplantationspflichtigem Organversagen helfen zu können, würden noch deutlich mehr Spendewillige benötigt. Das liegt auch an den strengen rechtlichen Vorgaben in Deutschland, die als Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod zwingend das Vorliegen einer schweren Hirnschädigung und den Nachweis des vollständigen, unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion (sogenannter „Hirntod“) fordern. Dieser wird in Deutschland jedoch nur bei unter 1 Prozent der jährlichen Todesfälle festgestellt. 

Die Uniklinik Köln betreut als Transplantationszentrum hunderte von Menschen, die aufgrund eines Organversagens auf der Transplantations-Warteliste stehen. Daher engagiert sich die Uniklinik Köln besonders für die Förderung der Organspende – natürlich immer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Dabei ist es ganz gleich, ob die an der Uniklinik Köln gespendeten Organe Patientinnen und Patienten auf unseren Wartelisten, oder aus anderen Transplantationszentren in Deutschland oder einem unserer 8 europäischen Partnerländer helfen. Die Organvergabe liegt nämlich nicht in der Hand eines Krankenhauses. Die Entscheidung, wer welches gespendete Organ erhält, wird von Eurotransplant, einer neutralen Stiftung mit Sitz im niederländischen Leiden nach transparenten Vergabekriterien getroffen. Tatsächlich führen die proportional deutlich höheren Spenderzahlen in unseren Nachbarländern sogar weit häufiger dazu, dass Organe aus dem Ausland in deutschen Kliniken transplantiert werden, als dass Organe aus Deutschland in die Partnerländer abgeben werden.

Dr.--Schedler-Dirk
Dr. Dirk Schedler

Hauptamtlicher Transplantationsbeauftragter Arzt

Aufgaben eines Transplantationsbeauftragten

Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ist es, die Rahmenbedingungen für die Organspende an der Uniklinik Köln so weiter zu verbessern, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, ihren Wunsch umzusetzen, als Organspender anderen zu helfen. Dazu gehören unter anderem auch die Regelung von Prozessen und Zuständigkeiten sowie die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegenden zu diesem Thema.

Der Transplantationsbeauftragte ist zudem Ansprechpartner für Behandelnde, aber auch Angehörige von potenziellen Spendern in allen Fragen rund um das Thema Organspende

Dr.--Kolibay-Felix
Dr. Felix Kolibay

Transplantationsbeauftragter Arzt

FAQ zur Organspende

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?

Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tod – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.

Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?

Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?

Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.

Für das erste Quartal 2022 ist laut Gesetz die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren können. Die Einführung des Organspende-Onlineregisters ist derzeit noch aufgeschoben.

Die eigene Entscheidung zur Organspende kann auch nach Einführung des Registers in einem Organspendeausweis und ebenso in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Die Dokumente gelten weiterhin verbindlich, sofern kein Eintrag im Register erfolgt.

Es ist nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist.

Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?

Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?

Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tod grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für den

Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.

Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?

Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss durch Feststellung des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis und/oder Patientenverfügung) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.

Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke?

Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein; Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende: Voraussetzung für die Organspende ist dabei immer, dass der Tod des Organspenders gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.

Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?

Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400.

Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?

Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.

Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?

Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Eine Formulierung wäre beispielsweise „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe/Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen bis zur Feststellung des Todes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“

Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland?

Seit November 2012 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jeder Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Entscheidung zur Organspende ernsthaft zu befassen und eine Erklärung zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, z.B. in Form eines

Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

Im März 2022 ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Es setzt auf die verstärkte Information der Bevölkerung. Ein besonders wichtiges Element ist dabei die Einbindung der Hausärzteschaft, die bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen über die Organ- und Gewebespende individuell beraten. Die Hausärzte kennen ihre Patienten und können auf die persönlichen Fragen eingehen und in einem vertrauensvollen Gespräch beantworten.

Weiterhin ist geplant, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern Bürgern zukünftig Auf-klärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln.

Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in allen EU-Amtssprachen von der Homepage zur Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.organspende-info.de) herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende sind ebenfalls auf der Webseite gelistet.

Foto: AdobeStock

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ermöglicht es Ihre individuelle Einstellung zur Organspende zu dokumentieren. Sie können gegebenenfalls auch festlegen, welche Organe Sie spenden möchten und welche nicht.

Für Angehörige stellt ein Organspendeausweis eine Erleichterung dar, da Sie von der Entscheidung über den mutmaßlichen Willen entbunden werden.

Auf der Vorderseite Ihres Organspendeausweises tragen Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift ein. Auf der Rückseite können Sie ankreuzen, ob Sie im Todesfall einer Organ- oder Gewebespende zustimmen oder diese ablehnen. Sie können auch nur bestimmte Organe spenden und das vermerken. Wenn Sie die Entscheidung lieber einer anderen Person überlassen wollen, können Sie auch dies auf dem Organspendeausweis eintragen. Über Ihre Entscheidung sollten Sie mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen sprechen.

Organspendeausweis anfordern

Weiterführende Informationen und Links

Ablauf einer Organspende
Grafik: DSO

Voraussetzung für eine Organspende ist die Feststellung des Hirntodes durch zwei nicht an der Transplantation beteiligte besonders qualifizierte Ärzte.

Die medizinischen Voraussetzungen werden danach im Einzelfall geprüft. Liegt keine schriftliche Verfügung – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises – vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt.

Die eigentliche Organspende ist eine Operation die circa 2-4 Stunden dauert. Danach wird der Leichnam des Verstorbenen so dem Bestatter übergeben, dass auch eine Aufbahrung in jeder Form möglich ist. Vom Zeitpunkt des Angehörigengesprächs bis zum Abschluss der Organspende vergehen im Mittel weniger als zwölf Stunden.

Nähere Informationen zum Ablauf einer Organspende finden Sie auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Falls Sie als Angehöriger betroffen sind oder sich für die Erfahrung Angehöriger interessieren finden Sie auf folgenden Seiten Erfahrungsberichte. https://www.dso.de/organspende/statistiken-berichte/berichte-der-transplantationszentren

Falls Sie mit uns über dieses Thema sprechen wollen, erreichen Sie uns über transplantationsbeauftragte@uk-koeln.de.

Angebote für Schulen, Vereine und Unternehmen (AG Aufklärung Organspende)

Sie interessieren sich für das Thema Organspende und würden gerne an Ihrer Schule, in Ihrem Verein oder in Ihrem Unternehmen mit einer Info-Veranstaltung darüber informieren?

Die Uniklinik Köln unterstützt Sie gerne dabei!

In unserem Patienten-Informations-Zentrum können Sie sich informieren und erhalten Auskünfte über die Bezugsmöglichkeiten von Infomaterial.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen sogar Referenten für individuell zugeschnittene Info-Veranstaltungen. Dabei werden wir tatkräftig von der Kölner Ortsgruppe der AG Aufklärung Organspende unterstützt. Hierbei handelt es sich um engagierte angehende Medizinerinnen und Mediziner, die sich der fachlich fundierten, aber neutralen Beratung und Information zu diesem Thema verschrieben haben.

Sie haben über dieses Angebot hinaus noch besondere Fragen, vielleicht zum praktischen Ablauf einer Organspende oder zur individuellen medizinischen Eignung als Organspenderin oder Organspender?

Wenden Sie sich gerne per Mail an transplantationsbeauftragte@uk-koeln.de.

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen für Fachkreise

Aufklärung über Organspende in hausärztlichen Praxen: Fortbildung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Nach dem am 1.März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sollen Hausärztinnen und -ärzte ihre Patienten regelmäßig über Möglichkeit, Voraussetzungen und Bedeutung der Organ- und Gewebespende informieren. Häufig fehlt den Kolleginnen und Kollegen jedoch das praktische Detailwissen über die zugehörigen Prozesse, um eventuelle Fragen ihrer Patienten umfassend beantworten zu können. Die Uniklinik Köln möchte die hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen gerne bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der Uniklinika in Nordrhein-Westfalen, entstand gemeinsam mit den Akademien der beiden Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eine Online-Fortbildung zur Organspende, die die wichtigsten  Rahmenbedingungen und Prozessschritte einer Organspende vermittelt und sich an alle interessierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen richtet.
Sie ist mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert und steht dem Fachpublikum unter folgendem Link zur Verfügung: www.akademie-nordrhein.de/organspende

Niedergelassene ärztliche Kolleginnen und Kollegen können sich für allgemeine und konkrete Fragen zur Organspende gerne per Mail an uns wenden:transplantationsbeauftragte@uk-koeln.de.

Fortbildung zur Hirntoddiagnostik für Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner

Kurs „Theorie und Praxis der IHA-Diagnostik“

Die Uniklinik Köln behandelt als überregionales Versorgungszentrum für Neurologie und Neurochirurgie regelmäßig schwerste Krankheitsbilder und Verletzungen des Gehirns. Dementsprechend gehört auch die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zu den diagnostischen Routinen des Klinikums. Um die adäquate Ausbildung der intensivmedizinisch erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte in dieser insgesamt selbst in der Uniklinik Köln relativ selten vorkommenden Diagnostik sicherstellen zu können, ist ein interaktives Kursformat entstanden, welches seit Dezember 2022 zweimal Jährlich an der Uniklinik Köln angeboten wird. Hierbei handelt es sich um einen Kurs, der praxisnahes, simulationsbasiertes Kleingruppentraining mit der multimedialen Vermittlung von theoretischen Inhalten verbindet.

Dieser Kurs steht bei Verfügbarkeit auch externen Teilnehmenden mit entsprechendem Ausbildungsstand offen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung gerne per Mail an transplantationsbeauftragte@uk-koeln.de

Weiterführende Links

Persönliches Statement zur Organspende-Tattoo-Aktion der Jungen Helden e.V

Foto:  Junge Helden / ©Laessig
Foto: Junge Helden / ©Laessig
Foto:  Junge Helden / ©Laessig
Foto: Junge Helden / ©Laessig

Im Jahr 2023 hat die gemeinnützige Organisation Junge Helden e.V. mit der Aufklärungsaktion „Opt.Ink“ zum Thema Organspende für Furore gesorgt. Sie hat ein Tattoo-Motiv entworfen, mit der die Menschen ihre positive Haltung und sogar ihre individuelle Entscheidung zur Organspende bekunden können. Dieses Tattoo kann man sich in immer mehr Studios in Deutschland kostenlos stechen lassen. Auch wenn die Abbildung auf der Haut, die man übrigens auch in verschiedensten Varianten in andere Muster einbetten kann, kein offizielles Dokument wie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung ersetzten kann, so hat es aber großes Potenzial. Denn Tattoos sind gerade bei jüngeren Menschen ein sehr beliebtes Mittel, der eigenen Haltung zu einem Thema Ausdruck zu verleihen. Dabei kann es die Grenzen, denen die Themen Tod und Sterben in unserer Gesellschaft sonst häufig begegnen, scheinbar spielend überbrücken. Ein Tattoo ist etwas, was man gerne zeigt und worüber man gerne und stolz spricht, dessen Bedeutung andere Menschen interessiert. Es stellt damit nicht nur eine bloße Willensbekundung dar, sondern schafft es auf ganz ungezwungene Weise, mit vielen Menschen zum Thema Organspende ins Gespräch zu kommen. Damit kann nicht nur der eigenen Haltung Ausdruck verliehen werden, sondern Andere können so vielleicht auch zu einer eigenen Entscheidung motiviert werden. In Kombination mit den von jungen Menschen mittlerweile selbstverständlich genutzten sozialen Medien erhält diese Aktion eine Reichweite, die die Reichweite der meisten Aufklärungsinhalte zur Organspende in den Schatten stellt. Aus diesem Grund kann man den Jungen Helden e.V. nur zu dieser Idee gratulieren und hoffen, dass auf diese Weise noch sehr viele Menschen positiv von diesem Thema berührt werden. Das sie aktiv und offen darüber diskutieren, eine Entscheidung für sich treffen und diese dann auch – egal ob auf der eigenen Haut oder aber doch nur auf Papier oder digital – dokumentieren.

Dr. Dirk Schedler, Transplantationsbeauftragter der Uniklinik Köln