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Zugang zu Daten und Biomaterialien
Eine zentrale Aufgabe des MeDICs ist die Bereitstellung von medizinischen Versorgungsdaten für befugte interne sowie externe Personen. Für die Befugnis der Antragstellung gelten die Regeln der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG). Dies bedeutet, dass grundsätzlich allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Zugang zu den Daten im MeDIC gewährt werden kann. Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist der Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung, welche in der Regel mit einer Promotion beendet wird. Ein erfolgreicher Antrag endet im Abschluss eines Nutzungsvertrags, welcher von beiden Seiten unterschrieben werden muss. UKK interne Anfragen benötigen keinen Vertragsschluss, stattdessen wird eine Vereinbarung zwischen MeDIC und Antragsteller unterschrieben.
Uniklinik Köln-interne Datenanfragen
Der Zugang zu Patientendaten und Biomaterialien erfordert strikte Regularien. Interne Datenanfragen benötigen immer eine schriftliche Bestätigung von den jeweiligen Klinikdirektoren und/oder Klinikdirektorinnen (siehe Abschnitt Antragsprozesse). Abhängig vom Umfang der Daten werden ggf. mehrere Bestätigungen benötigt. Interne Anträge werden direkt an die Transferstelle des MeDICs Köln per E-Mail eingereicht.
Externe Datenanfragen
Externe (nicht-UKK) Datenanfragen müssen immer über die Forschungsdatenplattform Gesundheit (FDPG) gestellt und durch ein sogenanntes „Use and Access Committee“ (UAC) bewertet werden. Nur positiv bewertete Datenanfragen werden durch das MeDIC bearbeitet. Die momentanen Mitglieder des UAC Gremiums und weitere Informationen befinden sich im Abschnitt „Use and Access Committee“.
Weitere Informationen zu den genauen Regularien zur Einreichung von ordentlichen Anträgen finden Sie in der Nutzungsordnung des MeDICs Köln. Zudem finden Sie eine grafische Darstellung des Antragsprozesses.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Transferstelle des MeDICs Köln.
Antragsprozesse
Abhängig davon, ob eine Datenanfrage von intern (Uniklinik Köln) oder von extern (nicht-Uniklinik Köln) gestellt wird, ob die Daten für Forschung oder Versorgung genutzt werden sollen und ob ausschließlich Daten vom MeDIC Köln, oder auch Daten von anderen MeDICs in Deutschland anfragt werden, müssen unterschiedliche Antragsprozesse durchlaufen werden.
Schritt 1: Generelle Zustimmung der Klinik- oder Institutsleitung zur Antragsstellung
Um interne Datennutzungsanträge an das MeDIC Köln richten zu können, muss initial einmal das Dokument „Vereinbarung für interne Datenanfragen“ (siehe „Dokumente und Formulare“) durch die eigene Klinik- oder Institutsleitung verstanden und unterschrieben werden. Anschließend können dauerhaft Datennutzungsanträge an das MeDIC Köln gestellt werden. Dieses Formular kann auch zusammen mit dem ersten Datennutzungsantrag eingereicht werden.
Schritt 2: Einreichung eines Datennutzungsantrags
In einem Datennutzungsantrag wird die genaue Datenanfrage definiert. Der Antrag kann wahlweise als Word-Datei/PDF (siehe „Dokumente und Formulare“) oder als Online-Formular (REDCap) ausgefüllt werden und anschließend per E-Mail an die Transferstelle des MeDICs Köln eingereicht werden. Das Online-Formular ist nun im Patienten-Netz der Uniklinik Köln erreichbar.
Das UAC wird bei internen Anträgen nicht eingebunden, stattdessen erfolgt die Bewilligung der Datennutzung direkt über die Klinik- oder Institutsleitungen der betroffenen Funktionsbereiche im Datennutzungsantrag. Das bedeutet, jeder Datennutzungsantrag muss durch die eigeneKlinik- oder Institutsleitungen unterschrieben werden. Durch die Unterschrift im Datennutzungsantrag übernimmt die Klinik- oder Institutsleitung die Verantwortung für die korrekte Verwendung der Patientendaten. Abhängig von den beantragten Daten, müssen ggf. zusätzliche Unterschriften von anderen Klinik- oder Institutsleitungen eingeholt werden (siehe Antragsformular). Liegen diese nicht vor, können die Daten unter Umständen nicht oder nur zum Teil herausgegeben werden. Das Einholen der notwendigen Unterschriften liegt in der Verantwortung der datenanfragenden Person.
Ausnahmen bilden Querschnittsfächer (z. B. Radiologie, Mikrobiologie, Pathologie oder Labormedizin), welche auf Anfrage von anderen Kliniken oder Instituten Analysen durchführen und Daten erheben und keine „eigenen Patienten“ haben. Diese Institute benötigen keine weitere Bestätigung durch eine andere Klinik- oder Institutsleitung. Weiterhin können diese Institute weitere Daten dieser Patientinnen und Patienten ohne Einwilligungen der jeweiligen Klinikdirektionen anfordern, solange die Daten durch die MI-I-KDS-Basismodule abgedeckt werden.
Die Datennutzungsanträge können direkt über die E-Mail-Adresse transferstelle-medic@uni-koeln.de an das MeDIC Köln gerichtet werden.
Fallbeispiele für interne Datennutzungsanträge
Generell gilt:
- Anträge müssen grundsätzlich durch die eigene Klinik/Institutsleitung genehmigt werden (per Unterschrift im Antrag).
- Falls Daten aus Fremdkliniken bzw. anderen Instituten angefragt werden, muss die entsprechende Klinik/Institutsleitung ebenfalls zustimmen.
Ausnahmen:
- Der Patient wird ebenfalls in der eigenen Klinik behandelt und die angefragten Daten stehen im Zusammenhang mit der eigenen Behandlung (gleicher ICD-Code). In diesem Fall muss die Fremdklinik nicht zustimmen.
- Anfragen von Mitarbeitern aus Querschnittfächern (z. B. aus der Laborchemie, Radiologie, etc.) auf Daten des MI-I Basis Kerndatensatz benötigen keine Unterschrift der anderen Klinikleitungen.
- Daten aus Querschnittfächern (z. B. Radiologie, Pathologie, Laborchemie) können grundsätzlich durch alle Kliniken verwendet werden, insofern der Patient in der eigenen Klinik behandelt wurde.
Fallbeispiel 1: Ein Mitarbeiter der Klinik 1 beantragt Daten von Patienten, die in Klinik 1 erhoben worden sind. In dem beantragten Datensatz sind auch Daten, die von Querschnittfächern (Radiologie und Labormedizin) erhoben wurden.
Notwendige Unterschriften:
- Antragsteller
- Leiter von Klinik 1
Eine Unterschrift des Antragstellers und der eigenen Leitung (Klinik 1) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Leitungen von Querschnittfächern müssen unabhängig vom angefragten Datensatz nicht zustimmen.
Fallbeispiel 2: Eine Mitarbeiterin der Klinik 1 beantragt Daten von Patienten, die in der Klinik 1 und in der Klinik 2 (kein Querschnittsfach) im direkten Bezug zur gleichen Diagnose (ICD-Code) erhoben wurden.
Notwendige Unterschriften:
- Antragstellerin
- Leiter von Klinik 1
Eine Unterschrift der Antragstellerin und der eigenen Leitung (Klinik 1) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Da die angefragten Daten aus Klinik 2 einen direkten Bezug zu der Diagnose bzw. Krankheit (ICD-Code) haben, die in Klinik 1 behandelt wurde, ist keine Unterschrift der Leitung von Klinik 2 erforderlich.
Fallbeispiel 3: Eine Mitarbeiterin der Klinik 1 beantragt Daten von Patienten, die in der Klinik 1 behandelt wurden. Außerdem werden auch Daten von Patienten angefragt die in Klinik 2 erhoben wurden. Bei den angefragten Daten sind auch Daten dabei, die keinen direkten Bezug zu der Diagnose (ICD-Code) haben, welche in Klinik 1 behandelt wurde oder ein Teil der Patienten wurde nur in Klinik 2, aber nicht in Klinik 1 behandelt.
Notwendige Unterschriften:
- Antragstellerin
- Leiter von Klinik 1
- Leiterin von Klinik 2
Eine Unterschrift der Antragstellerin und der eigenen Leitung (Klinik 1) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Da auch Daten von Patienten beantragt werden, die in einer anderen Klinik (Klinik 2, kein Querschnittfach) erhoben wurde, die keinen direkten Bezug bezüglicher der Diagnose bzw. Krankheit (ICD-Code) haben, welche in Klinik 1 behandelt wurde, muss auch die Leitung der Klinik 2 schriftlich zustimmen.
Fallbeispiel 4: Ein Mitarbeiter der Klinik 1 beantragt Daten von Patienten, die nicht in der Klinik 1 behandelt worden sind. Im Datensatz sind Daten von Patienten die in Klinik 2 und Klinik 3 behandelt wurden und Daten der Labormedizin (Querschnittfach).
Notwendige Unterschriften:
- Antragsteller
- Leiter von Institut 1
- Leiterin von Institut 2
- Leiterin von Institut 3
Eine Unterschrift des Antragstellers und der eigenen Leitung (Klinik 1) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Da Daten von Patienten beantragt wurden, die nicht in der eigenen Klinik behandelt wurden, müssen die Leitungen der Kliniken 2 und 3 zustimmen. Eine Unterschrift der Leitung der Querschnittfächer ist unabhängig vom angefragten Datensatz nicht notwendig.
Fallbeispiel 5: Ein Mitarbeiter der Radiologie (Querschnittfach) beantragt Daten von Patienten der Klinik 1. Alle beantragten Daten werden durch den MI-I Basis Kerndatensatz abgedeckt.
Notwendige Unterschriften:
- Antragsteller
- Leiter der Radiologie
Eine Unterschrift des Antragstellers und der eigenen Leitung (Radiologie) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Eine Unterschrift der Leitung der Klinik 1 ist nicht notwendig, da keine Daten über den MI-I Basis Kerndatensatz hinaus beantragt wurden und die Anfrage von einem Mitarbeiter aus einem Querschnittfach kommt. Der Datenbezug zu einer bestimmten medizinischen Diagnose (via ICD-Code) ist nicht relevant, da die Anfrage aus einem Querschnittfach kommt.
Fallbeispiel 6: Eine Mitarbeiterin der Labormedizin (Querschnittfach) beantragt Daten von Patienten der Klinik 2. Die beantragten Daten beinhalten auch Daten, die über MI-I Basis Kerndatensatz hinausgehen (z. B. Pathologiebefunde).
Notwendige Unterschriften:
- Antragstellerin
- Leiter der Labormedizin
- Leiterin der Klinik 2
Eine Unterschrift der Antragstellerin und der eigenen Leitung (Labormedizin) ist Voraussetzung bei jedem Antrag. Eine Zustimmung der Leitung der Klinik 2 ist notwendig, da die Daten über den MI-I Basis Kerndatensatz hinausgehen. In diesem Fall müssen auch Anfragende von Querschnittfächern eine Unterschrift bei der jeweiligen Klinik einholen. Der Datenbezug auf eine bestimmte medizinische Diagnose (via ICD-Code) ist nicht relevant, da die Anfrage aus einem Querschnittfach kommt.
Dieser Prozess gleicht dem Antragsprozess 1. Einziger Unterschied ist, dass der Datennutzungsantrag für Versorgungszwecke verwendet werden muss. Dies ermöglicht dem MeDIC auf Versorgungszwecke abgestimmte Details in dem Antragsformular abzufragen. Der Antrag kann wahlweise als Word-Datei/PDF (siehe „Dokumente und Formulare“) oder Online-Formular (REDCap) ausgefüllt werden. Das Online-Formular ist nun im Patienten-Netz der Uniklinik Köln erreichbar.
Folgende Dokumente/Gegebenheiten die Bearbeitung vorhanden sein:
- Vereinbarung für Interne Datenanfragen (einmalig)
- Vollständig ausgefüllter Antrag für Datennutzung für Versorgungszwecke
- Unterschriften der eigenen Klinik- oder Institutsleitung
Abhängig vom Antrag:
- Schriftliche Zustimmung anderer Klinik- oder Institutsleitung
Interne Datennutzungsanträge für Versorgungszwecke können ebenfalls direkt über transferstelle-medic@uni-koeln.de an das MeDIC Köln gerichtet werden. Das MeDIC überprüft die Vollständigkeit des Antrags und die nötigen Unterschriften der Klinik- und/oder Institutsleitungen (siehe Fallbeispiele). Durch die Unterschriften der Klinik- und Institutsleitungen übernehmen diese die Verantwortung für die korrekte Behandlung und Verwendung der Patientendaten (insbesondere Datenschutz und Rechtsgrundlagen der Nutzung der Daten). Dies ist besonders wichtig, wenn Daten für Versorgungszwecke von Patientinnen und Patienten vom MeDIC Köln angefragt werden. Das MeDIC ist nur als Datengeber zu sehen und erfüllt nichtdie Voraussetzungen eines Medizinprodukts nach Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG). Der korrekte rechtliche Umgang mit den Daten obliegt den jeweiligen Nutzern.
Sollte ein Forschungsprojekt die Daten und/oder Bioproben von mehreren MeDICs benötigen oder eine externe Person Daten vom MeDIC Köln beantragen wollen, so müssen solche Anfragen bei der Forschungsdatenplattform Gesundheit (FDPG) gestellt werden. Das FDPG ist zentraler Anlaufpunkt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Forschungsprojekt mit Routinedaten der deutschen Universitätsmedizin durchführen möchten. Zunächst ist eine Registrierung im FDPG nötig. Alle weiteren Informationen finden ist auf der FDPG Webseite. Der Antragsprozess ist weiter unten schematisch dargestellt.
Bei externen Datennutzungsanträgen über das FDPG werden alle notwendigen Dokumente bei dem FDPG eingereicht. Die Prozesse des FDPGs regeln den Ablauf der Datenanfrage bis hin zur Datenlieferung. Das FDPG übernimmt die Prüfung der Regularien und die Weiterleitung der Anträge an die Standorte. Dies wird größtenteils in der übergreifenden Nutzungsordnung geregelt, um eine möglichst hohe Interoperabilität zu gewährleisten.
Folgende Dokumente müssen unter anderem eingereicht werden:
- Vollständig ausgefüllter Antrag inkl. Anhänge (MI-Datennutzungsantrag)
- Ethikvotum der zuständigen Ethikkommission
- Machbarkeitsanalyse (optional)
Dies gilt auch für Klinkerinnen und Klinker der Uniklinik Köln, die ein multizentrisches Forschungsvorhaben realisieren möchten.
Wenn das UAC in Bezug auf den Antrag ein positives Votum abgibt und ein Datennutzungsvertrag unterzeichnet wurde, werden die Daten an die Datenmanagement verantwortliche Stelle (DMSt) geschickt, von wo aus die Daten an den Antragsteller übermittelt werden.

Alle universitätsmedizinischen Standorte der MI-I (ink. Uniklinik Köln) haben sich auf einen gemeinsamen Kerndatensatz geeinigt, der auf internationalen IT- und Terminologie-Standards beruht und zentrale Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung von Daten ist. Mit dem Kerndatensatz haben die universitätsmedizinischen Standorte in den Arbeitsgruppen der MI-I konsortienübergreifend festgelegt, welche Datensätze die Datenintegrationszentren der MI-I für alle stationären Patientendaten mindestens vorhalten sollen. Das gewährleistet die Interoperabilität zwischen den Datenintegrationszentren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der MI-I und dem FDPG.
Blockschema des Kerndatensatzes (Grafik siehe unten): Bezüge aus den einzelnen Modulen können sowohl zu einzelnen Behandlungsfällen oder auch nur zur Person hergestellt werden. Querbezüge zwischen den Modulen sind möglich. Das Modul Strukturdaten enthält Daten ohne Patientenbezug und hat daher keine Verbindungen zu den restlichen Modulen.
Wichtig:
Das MeDIC Köln orientiert sich bei der Datenbereitstellung an dem Kerndatensatz der MI-I. Es sollen parallel dazu sukzessive weitere Daten der Uniklinik importiert und potentiell bereitgestellt werden. Für jede Datenanfrage muss das MeDIC Köln überprüfen, ob die Daten lieferbar sind. Für bestimmte, häufig genutzte Daten hat das MeDIC Köln bereits Datenbankabfragen entwickelt und eine Datenherausgabe kann relativ schnell erfolgen. Abfragen, die neue Schnittstellen erfordern, können einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Jede externe Datenanfrage an das MeDIC Köln muss durch ein positives Votum durch das UAC bewilligt werden.
Das UAC Köln besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Köln
- Repräsentant der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
- Wissenschaftliche Leitung MeDIC | Prof. der Medizininformatik
- Datenschutzkoordinator MeDIC
- Vertreter aus dem Bereich Biometrie, Epidemiologie, Statistik, Studiendesigns
- Leiter der Biobank
- Vertreter der/des betroffenen Klinik/Instituts
Beratende Mitglieder (optional):
- Datenschutzbeauftragter des Universitätsklinikums Köln
- Vertreter der Rechtsabteilung des Universitätsklinikums Köln
- Vertreter der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
- Externe beratende Wissenschaftler
- Antragsteller
- Vertreter der Laboratoriumsmedizin (ggf. Pathologie)
Das UAC Köln hat die Aufgabe, externe Anträge auf Herausgabe von Biomaterialien und Nutzung von Patientendaten sowie Anträge auf Anwendung von Analysemethoden und -routinen nach organisatorischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Aspekten zu bewerten und entsprechend Nutzungsanträge zu genehmigen oder abzulehnen. Das UAC übernimmt weder die Aufgaben der Ethikkommission noch der Datenschutzbeauftragten, sondern überprüft das Vorliegen der Voraussetzung (einschließlich der notwendigen Ressourcen im MeDIC) für eine Genehmigung.
Ab dem Zeitpunkt, bei welchem der Transferstelle alle notwendigen Dokumente für einen ordentlichen Nutzungsantrag vorliegen (siehe Nutzungsordnung), sollte das UAC Köln innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung über den Nutzungsantrag treffen. Demnach wird das UAC Köln nach Notwendigkeit einberufen, berät und entscheidet dann über alle vorliegenden Nutzungsanträge. Die Regularien zur ordentlichen Antragsstellung sowie die weiteren Schritte, die nach dem Zustandekommen eines Nutzungsvertrages erfolgen, sind in der Nutzungsordnung des MeDICs Köln hinterlegt.
Terminologieserver
Der zentrale Terminologieserver des HiGHmed-Projekts und der NUM-Projekte wird am Standort Köln gehostet und zur Anbindung zur Verfügung gestellt. Der Betrieb, Aktualisierungen und Support wird über das Projekt SU-TermServ gewährleistet.
Service Unit Terminologische Dienste (SU-TermServ)
Die SU-TermServ ist ein Projekt innerhalb der MI-I zum Betrieb eines zentralen Terminologieservers für die MI-I und das Netzwerk Universitätsmedizin.
Um weitere Informationen zu dem Terminologieserver (Inhalt, Zugänge etc.) zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website von SU-TermServ.
Auf dem YouTube-Kanal von SU-TermServ finden Sie Tutorials über die Nutzung von dem Terminologieserver.
Forschungsdatenmanagement
Wir unterstützen Forschende bei der Etablierung eines nachhaltigen Forschungsmanagements nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable and Reuseable, FAIR).
Unsere Services beinhalten:
- Entwicklung von Datenmanagementplänen für nationale und internationale Forschungskonsortien nach den FAIR-Prinzipien
- Schulung und Unterstützung von Forschenden bei der Umsetzung der FAIR-Prinzipien
- Entwurf von Datenerfassungsformularen, Implementierung und Testen neuer Prozesse zur Datenerfassung und Datenkuration
- Unterstützung bei der Konsolidierung/ Harmonisierung von Daten und Qualitätskontrolle
- Evaluation bestehender und Entwicklung neuer IT-Lösungen für das Forschungsdatenmanagement