Für Zuweiserinnen und Zuweiser
Für Ärztinnen und Ärzte der Inneren Medizin, Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin
Gemäß der Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung und des G-BA-Beschluss sind für die Teilnahme an der Lungenkrebsfrüherkennung eine strukturierte Aufklärung und Information der Patientinnen und Patienten zwingend erforderlich. Diese übernehmen wir im Centrum für Lungenkrebsfrüherkennung an der Uniklinik Köln vollständig für Sie. Damit ermöglichen wir Ihnen eine unkomplizierte, niedrigschwellige Zuweisung Ihrer anspruchsberechtigten Patientinnen und Patienten. Unser erfahrenes Team sorgt für die gesetzeskonforme Beratung, die Durchführung der Niedrigdosis-CT und die strukturierte Rückmeldung – sodass Sie sich auf die kontinuierliche Betreuung in Ihrer Praxis konzentrieren können.
Die Terminvergabe für Ihre Patientinnen und Patienten ist hier möglich.
Für Radiologinnen und Radiologen
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2025 und der Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung ist es für Radiologinnen und Radiologen, die die Erstbefundung im Rahmen der Lungenkrebsfrüherkennung durchführen verpflichtend, eine Kooperation mit einem unabhängigen Zweitbefunder nachzuweisen. Als DKG-zertifiziertes Lungenkrebszentrum übernimmt die Uniklinik Köln diese Aufgabe und bietet Ihnen eine verlässliche Partnerschaft als Zweitbefundungszentrum. Über moderne, datenschutzkonforme Telemedizin-Lösungen ermöglichen wir eine nahtlose und effiziente Zusammenarbeit – von der Befundübermittlung bis zur gemeinsamen Fallkonferenz. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und stellen gleichzeitig höchste diagnostische Qualität für Ihre Patientinnen und Patienten sicher.
Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zur Zuweisung oder Interesse an einer Kooperation?
Melden Sie sich unter lungenscreening-kooperation@uk-koeln.de oder telefonisch: +49 221 478-82035.