Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland umfasst fünf Leitsätze, die das Recht jedes Menschen auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen untermauern. Die Träger der Charta – die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Bundesärztekammer – haben nun in Berlin gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe und zahlreichen Gästen die daraus entwickelten Handlungsempfehlungen für eine einheitliche Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland öffentlich vorgestellt.
Experten des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln waren an der dreijährigen Entwicklung dieser Empfehlungen für eine einheitliche nationale Strategie maßgeblich beteiligt – gemeinsam mit weiteren 50 Institutionen, Verbänden und Fachgesellschaften. Dr. Birgit Weihrauch, Prof. Dr. Raymond Voltz und Thomas Montag trugen durch ihr Engagement in der Steuerungsgruppe und als Sprecher der Arbeitsgruppen „Versorgungsgerechtigkeit“ und „Forschung“ wesentlich zur Entstehung der Handlungsempfehlungen für die Strategie bei. Ziel ist, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebensort bei Bedarf eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhält. as
04.11.2016 Palliativmedizin und Hospizarbeit