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22.02.2019 Rechtsmedizin

Nach neuer Norm zertifiziert

Dritte Reakkreditierungsbegutachtung durch die DAkkS

Institut für Rechtsmedizin, Foto: Uniklinik Köln
Institut für Rechtsmedizin, Foto: Uniklinik Köln

Das Institut für Rechtsmedizin ist seit 14 Jahren erfolgreich akkreditiert. Nun erfolgte im Rahmen der dritten Reakkreditierungsbegutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Zertifizierung nach den neuen Normen DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und 17020:2018.

„Damit ist das Institut für Rechtsmedizin das erste in Deutschland, dass nach den grundlegend überarbeiteten Normen erfolgreich akkreditiert wurde“, freut sich Univ.-Prof. Dr. Markus Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Uniklinik Köln. Das Institut zeichnet sich damit insbesondere auch für die behördlichen Auftraggeber als besonders zuverlässig und kompetent aus.