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01.02.2023 Innere I / CIO

Prof. Hallek Mitglied im Sachverständigenrat

Gremium zu Gesundheit und Pflege neu berufen

Prof. Dr. Michael Hallek, Foto: Michael Wodak
Prof. Dr. Michael Hallek, Foto: Michael Wodak

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute (01.02.2023) einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In dem unabhängigen Gremium sind sieben Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Medizin, Ökonomie, Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft vertreten.

Zum ersten Mal dabei: Univ.-Prof. Dr. Michael Hallek, Direktor der Klinik I für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und Stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO). „Der ständige Austausch zwischen Wissenschaft und Politik gibt uns wichtige Impulse bei der Erneuerung unseres Gesundheitswesens und macht unsere Politik besser. Der Sachverständigenrat hat uns maßgeblich bei der Digitalisierung, der Stärkung des Gesundheitssystems oder der Krankenhausreform unterstützen können. Ich freue mich auf den weiteren Austausch und danke den bisherigen Ratsmitgliedern herzlich für ihre hervorragende Arbeit“, so Bundesgesundheitsminister Univ.-Prof. Karl Lauterbach heute in Berlin.

Die neuen Ratsmitglieder nehmen mit der heutigen Berufung ihre Arbeit auf. Am 28. Februar 2023 kommen sie zu einer konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Dabei werden unter anderem der oder die Vorsitzende sowie eine Stellvertretung gewählt. Zudem wird der neue Rat mit Minister Lauterbach einen ersten Gedankenaustausch zu Herausforderungen des Gesundheitssystems führen.

Hintergrund:

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege wurde 1987 auf gesetzlicher Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel zwölf Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und Empfehlungen zu geben. Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt.