Seit Februar 2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (kurz: Patientenrechtegesetz) in Kraft. Das neue Gesetz ist Thema einer Sonderveranstaltung im Rahmen der Kölner Anästhesiekolloquien in der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin.

Das neue Gesetz regelt unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Arzt-Patientenverhältnisses, Arzthaftung, Einwilligung, Aufklärungspflichten und Patientenrechte im Falle eines etwaigen Behandlungsfehlers.

Schwerpunkt „Patientenrechtegesetz“

Datum:           Dienstag, 18. Juni

Zeit:               17:00 Uhr

Ort:                Hörsaal I, LFI-Gebäude (Geb. 13)

Zugang über Studentenweg oder Haupteingang Bettenhaus, Kerpener Strasse 62, 50937 Köln


„Die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten einerseits sowie eine Reihe neuer Pflichten für alle behandelnden Kolleginnen und Kollegen andererseits sind Auswirkungen dieser neuen Regelungen – Grund genug, sich hiermit genauer auseinanderzusetzen“, so Prof. Dr. Bernd W. Böttiger, Direktor der Klinik Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin.

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Für Rückfragen:

Christoph Wanko
Pressesprecher Uniklinik Köln
Stabsabteilung Unternehmenskommunikation und Marketing
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